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Polsterreinigung, Teppichreinigung, Vertikallamellen, Pelzreinigung & Lederreinigung
Teppichbodenreinigung
Vertikallamellen
Immer mehr Menschen klagen über Belastung und Beeinträchtigungen durch Umweltverschmutzung. Allergien, wie z.B. Heuschnupfen, mehren sich. Vertikallamellen vor den Fenstern wirken wie ein Filter für die Außenluft. Pollen, Sporen und Pilze können sich in dem feinen Lamellengewebe festsetzen. Diese wiederum werden durch Zugluft und aufsteigender Warmluft von Heizkörpern, die sich unter den Fenstern befinden, in den Raum abgegeben!. Nikotin von Zigaretten Rauch verfärbt die Lamellen gelb und belastet die Raumluft mit schlechtem Geruch. Reine Vertikallamellen ohne Pollen, Sporen usw. tragen dazu bei, die Luft hygienisch zu erhalten und die Belastung gerade für Empfindliche Personen zu reduzieren.
Grenzen des Reinigungserfolges
Bei Vertikallamellen die über viele Jahre nicht gereinigt wurden, entspricht der Reinigungserfolg nicht immer den eigenen Erwartungen. Wir bieten Ihnen daher eine kostenlose Probereinigung von einer Vertikallamelle an. Wir empfehlen eine jährliche jedoch spätestens zweijährige fachliche Reinigung. Schmierflecke von eingeklemmten Lamellen in den Fenstern sind sehr schwer bzw. nicht entfernbar. Nikotin frißt sich in das Material hinein, nach der Wäsche erscheinen die Lamellen jedoch weiterhin im gelblichen Schimmer, aber sind heller. Selbst Sonneneinstrahlung kann Ihre Lamellen unterschiedlich ausbleichen. Dieses Ausbleichen ist auch nach der Reinigung sichtbar Preis 2,00 € pro laufender Meter
Hol - Service nach Aufwand Bring - Service nach Aufwand
Alle Preise zuzüglich der Gesetzlichen Mehrwertsteuer
Geschäftsbedingungen für die Reinigung von Teppichen textilen Bodenbelägen und Polstermöbeln
Sämtliche Aufträge werden nur zu folgenden Bedingungen ausgeführt - Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 1.Ausführung Die Reinigung erfolgt fachgerecht und bei schonender Behandlung. Die Zweck mäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen. Die Entfernung von Verschmutzungen und Verfleckungen kann nur soweit vor genommen werden, als dies nach dem fachlichen und technischen Stand der modernen Teppich- u. Polstermöbelreinigung möglich ist. 2.Terminabsprachen Termine für die Durchführung der Arbeiten und die Auslieferung der ausgeführten Arbeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie gelten bei schriftlicher Vereinbarung als verbindlich. Ersatzansprüche gleich welcher Art, können aus verspäteter Ausführung oder Auslieferung nicht hergeleitet werden. 3 Haftungsausschluss/Mängel Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch eine nicht offenkundige Beschaffenheit des eingelieferten oder zu bearbeitenden Teppichs bzw. Polstermöbels verursacht werden ( z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, des Grundgewebes, der Verlegung, der Nähte, der Fransen, der Steppfäden, ungenügende Farbechtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, Wellenbildung, frühere unsachgemäße Behandlung oder Lagerung u.a. verborgene Fremdkörper, und andere verborgene Mängel sowie für Verfärbungen durch unechtes polster- u. Einlegematerial. Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann. Offenkundig sind für uns auch die Angaben in einem Teppichbodenverlegepaß, wenn ein solcher ordnungsgemäß vom Auftraggeber vorgelegt wird. Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut Der Kunde hat zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurden, z.B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets.
4. Rücktritt:
Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung durch einfache Warenschau, die sich bei Teppichböden auch auf das Grundgewebe und die verlegeart bezieht, erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag infolge nicht offenkundiger Beschaffenheit unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand. Das gilt auch für Teppichböden und Polstermöbel, die in den Räumen des Auftraggebers gereinigt werden. 5. Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung oder, wenn die Aushändigung in den Räumen des Auftraggebers erfolgt, gegen Empfangsbestätigung. Wer die Auftragsbestätigung vorweist, gilt als empfangsberechtigt. Die Abnahme muss innerhalb von einem Monat nach Auftragserteilung erfolgen und wird von uns innerhalb dieser Zeit einmal durch Anlieferung zum vereinbarten Termin angeboten. Die Kosten für weitere Anlieferung, die wir in der angegeben Frist noch einmal in schriftlicher und fernmündliche Terminvereinbarung anzubieten versuchen, können gesondert in Rechnung gestellt werden. Nach der Frist von einem Monat trägt der Besteller unter den vorstehenden Voraussetzungen jede Gefahr. Außerdem können wir nach dieser Zeit eine Lagergebühr berechnen. Wird der Gegenstand innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung nicht abgenommen, und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden so erlöschen für beide Teile sämtliche Ansprüche, gleichgültig, ob sie sich auf Vertrag, Eigentum oder sonstige Rechtsgründe stützen. 6 Beanstandungen Beanstandungen sind unverzüglich spätestens am 3. Werktag nach Übergabe, schriftlich mitzuteilen. Nach diesen Zeitpunkt gelten die Leistungen als vertragsgerecht erbracht und abgenommen. 7. Haftung: Der Textilreiniger haftet für Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt. 8.Zahlungen Die in Auftrag gegebenen Arbeiten sind sofort nach Durchführung bzw. Übergabe zu bezahlen. Bei Rechnungsstellung ist die Zahlung ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen fällig. II. Ergänzende Vertragsbedingungen 1. Der Auftrag wird auf Grund der vorstehenden Bedingungen mit den nachfolgenden Ergänzungen für Teppiche und Heimtextilien angenommen. Im Einzelfall behalten wir uns vor vom Auftrag zurückzutreten. 2. Mit der Unterzeichnung des Abholbeleges wird der Auftrag zu unseren Geschäftsbedingungen erteilt. Der Kunde kann innerhalb eines Tages vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung oder durch Zurücknahme des Teiles. 3. Es sind folgende Besonderheiten bei Teppichen und Heimtextilien zu beachten: * Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Zusatzleistungen wie Spannen, Ausrüstungen oder Reparaturen werden nur nach ausdrücklicher Bestellung durchgeführt. * Der Bearbeitungspreis wird unabhängig vom Waschergebnis für die Durchführung der angebotenen und bestellten Leistung erhoben. Die Flächenberechung auch bei nichtrechteckigen Teilen erfolgt größte Länge x größte Breite. Das Mindestmaß je Teil beträgt 1/2 qm. 4. Für nachstehende Mängel übernehmen wir keine Haftung. * Einlaufen und Verziehen von Teppichen ist materialbedingt, evtl. wurden Klett- oder Schussfäden bei der Herstellung unterschiedlich gespannt, oder es wurde Materialien verwendet die beim Waschen unterschiedlich reagieren. Eine Maßänderung von bis zu 5 % ist dabei je nach Material möglich * Flecksubstanzen wie Gerbstoffe oder Säuren haben chemisch mit dem Fasermaterial reagiert und sind daher durch Wäsche nicht mehr zu entfernen. * Pilzbefall im Grundgewebe kann zum Durchbrechen führen (Moder, Stockflecken) * Mottenbefall kann eine Ablösung des Flors verursachen * Vorhandene Defekte (z.B. Moder, Risse, geklebte oder abgetretene Kanten) können sich ausweiten * Vorhandene, nicht entfernbare Flecken, können nach Entfernen der Allgemeinverschmutzung sichtbar werden. * Rückstände von Reinigungsmitteln, falsche Vorbehandlung, Wasserschäden, Farbschädigungen durch Licht oder Umwelteinflüsse sowie Retuschen und Ausrüstungen von Flor oder Grundgewebe können das Warenbild verändern. 5. Gerichtsstand für alle Streitfälle ist Neuss / NRW
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